Liegenschaftsrecht:
Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen
- Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Kaufverträgen samt treuhändiger Abwicklung
- Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen
- Überprüfung von abzuschließenden Verträgen
- Beratung im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften/Wohnungen/etc. samt Vertragsgestaltung
- Gerichtliche Durchsetzung von Mietzins- und Räumungsansprüchen
- Geltendmachung oder Abwehr sonstiger Ansprüchen im Zusammenhang mit Grundstücke, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten, etc.