Liegenschaftsrecht:

Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen

  • Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Kaufverträgen samt treuhändiger Abwicklung 
  • Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen
  • Überprüfung von abzuschließenden Verträgen

 

  • Beratung im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften/Wohnungen/etc. samt Vertragsgestaltung
  • Gerichtliche Durchsetzung von Mietzins- und Räumungsansprüchen

 

  • Geltendmachung oder Abwehr sonstiger Ansprüchen im Zusammenhang mit Grundstücke, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten, etc.