Erwachsenenvertretung
Die Erwachsenenvertretung betrifft den früher unter der Bezeichnung „Sachwalterschaft“ erfassten Rechtsbereich und bezweckt Schutz und Hilfestellung für volljährige Personen mit psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen die
- Übernahme von Erwachsenenvertretungen
- Beratung von Angehörigen betroffener Personen in allen damit zusammenhängenden Fragen
- Registrierung von gesetzlichen Erwachsenenvertretungen durch nahe Angehörige
- Vertretung und Beratung von Erwachsenenvertreterinnen und -vertretern
- Überprüfung und Rückabwicklung von Rechtsgeschäften wegen Geschäftsunfähigkeit, Wiederholung von Gerichtsverfahren wegen Prozessunfähigkeit im Vorprozess