Kosten / Honorar
Die Verrechnung der anwaltlichen Vertretung und Beratung erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes und den vom österreichischen Rechtsanwaltskammertag herausgegebenen Autonomen Honorar-Kriterien (AHK). Daneben bieten wir im Einzelfall auch Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis oder Pauschalhonorarvereinbarungen an und gewährleisten bei fachlich hochqualifizierter Tätigkeit eine sozial ausgewogene Honorargestaltung.
Bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung wird zunächst die Deckungsfrage abgeklärt.